Willkommen im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Für Weltoffenheit und erfolgreiche Integration

Arbeitsmarkt > Krankheitsfall

Hier erfahren Sie was Sie bei einer Krankmeldung wissen sollten, denn es ist einiges zu beachten.

Wenn Sie so krank werden, dass Sie Ihrer Arbeit nicht nachkommen können, ist ein Besuch beim Arzt unumgänglich. Bei Ihrem Arzt erhalten Sie auch die sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber innerhalb von drei Werktagen schriftlich zukommen lassen. Sie sind jedoch verpflichtet Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen und die voraussichtliche Dauer. Das heißt möglichst vor Arbeitsbeginn. Erfolgt die Krankmeldung nicht so schnell wie möglich, riskieren Sie eine Abmahnung. Wie diese Krankmeldung erfolgen muss, ist in jedem Unternehmen anders geregelt.

Sie haben während einer Krankheit ein Recht auf volle Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Im Anschluss daran übernimmt in der Regel die Krankenkasse eine reduzierte Lohnfortzahlung.

Auch für den Fall eines erkrankten Kindes gibt es Regelungen. Wenn Ihr Kind beispielsweise so krank ist, dass es zuhause bleiben und gepflegt werden muss, haben Sie ein Recht auf Freistellung von der Arbeit bei Lohnfortzahlung. Auch hier ist ein entsprechendes Schreiben des behandelnden Arztes nötig, dass klar die Krankheit und Pflegebedürftigkeit Ihres Kindes bescheinigt.

Erkundigen Sie sich am besten bereits vor einem Krankheitsfall bei Ihren Kollegen oder Vorgesetzten, wie in einem solchen Fall im Unternehmen vorzugehen ist. Die meisten Arbeitgeber sind hier sehr verständnisvoll und hilfsbereit, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer gar nicht erst krank werden oder im Krankheitsfall schnell genesen und wieder einsatzfähig sind.

Anzeige